LCK Vertriebs-GmbH  
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Allgemeine Geschäfts- und Lieferungsbedingungen der LCK Vertriebs-GmbH

1. Geltung:
Für unsere Lieferbedingungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch solche des Käufers, sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.

2. Vertragsabschluss:
Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

3. Lieferung:
Wir bemühen uns, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Käufer zur Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung berechtigt und verpflichtet. Ein Rücktrittsrecht oder ein Recht auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung wegen Lieferverzug oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit steht dem Käufer erst nach fruchtlosem Verstreichen der gesetzten Nachfrist zu. Unvorhergesehene Ereignisse wie Rohstoffmangel, Verkehrsverhältnisse, Krieg, Arbeitskämpfe und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfange ihrer Auswirkungen von unserer Lieferverpflichtung. Ereignisse dieser Art berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

4. Haftung wegen Vertragsverletzung:
Bei Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung bezieht sich nicht auf entferntere Schäden und ist auf die Haftungshöchstsumme von EUR 1000,-- beschränkt.

5. Rücktritt:
Hat der Käufer bei Abschlüssen (Sukzessivlieferungen) bis zum Ablauf der Bezugsfrist die vorgesehene Menge nicht abgerufen, haben wir das Recht, hinsichtlich der nicht abgerufenen Menge nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten.
Gerät der Käufer bis zum Ablauf der Bezugsfrist hinsichtlich Eigentum oder Miteigentum einer früheren Lieferung in Verzug, treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Käufers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen oder ist ein Insolvenzverfahren beantragt, sind wir berechtigt, unsere Lieferung zurückzuhalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6. Versand und Gefahrtragung:
Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns nach unserem besten Ermessen. Wir werden uns bemühen, Wünsche des Käufers dabei angemessen zu berücksichtigen. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers, auch im Falle frachtfreier Lieferungen. Der Abschluß einer Transportversicherung bleibt dem Käufer überlassen.

7. Verpackung:
Für Verpackungen unserer Produkte sowie für den Versand in Tank- u. Lastzügen oder Kessel- u. Topfwagen gelten unsere Allgemeinen Verpackungsbedingungen.

8. Preise:
Unsere Preise gelten ab Versandstätte ausschließlich Verpackung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Erhöhungen und Neu- begründungen der auf Erzeugung, Vertrieb, Transport etc. der Waren liegenden Kosten einschließlich öffentliche Lasten berech- tigen uns bei Abschlüssen (Sukzessivlieferungsverträgen) zur Erhöhung unserer Preise. Gleiches gilt für die Lieferungen, die erst nach 4 Monaten, gerechnet vom Vertragsabschluß, durchgeführt werden. Für die Berechnung sind die in unserer Versandstätte festgestellen Gewichte, Maße oder Stückzahlen maßgebend.

9. Zahlung:
Zahlungsverpflichtungen gelten erst dann als erfüllt, wenn wir über den Gegenwert unserer Forderung endgültig verfügen können. Etwaiger Skonto wird nur dann gewährt, wenn fällige Rechnungen nicht mehr offenstehen. Im übrigen gelten nur die jeweils vereinbarten Zahlungsbedingunen.

10. Gewährleistung bei Mängelrügen:
Mängelrügen können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Käufer die Ware unverzüglich nach ihrer Ankunft an dem vereinbarten Bestimmungsort untersucht und uns offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft schriftlich angezeigt hat. Unterlässt er die Anzeige oder wird die Ware von ihm verarbeitet oder verbraucht, gilt die Ware als genehmigt. Liegt ein rechtzeitig gerügter, wesentlicher Mangel d. Ware vor, kann der Kunde zunächst nur Nachbesserung verlangen. Sollte eine Nachbesserung fehlschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandelung oder Minderung verlangen. Fehlgeschlagen ist die Nachbesserung, wenn sie unmöglich ist, ernsthaft und endgültig verweigert wird, unzumutbar verzögert wird oder vergeblich versucht worden ist. Die Verarbeitung unserer Erzeugnisse erfolgt auf Gefahr des Käufers. Unsere anwendungstechnische Beratung ist, auch im Hinblick auf evtl. Schutzrechte Dritter, unverbindlich und befreit den Käufer nicht von der Prüfung unserer Produkte auf ihre Eig-nung für seine Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Sollte dennoch eine Haftung in Frage kommen, so ist diese für alle Schäden auf den Wert der von uns gelieferten und vom Kunden eingesetzten Ware begrenzt.

11. Eigentumsvorbehalt:
Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, solange wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer noch Zahlungsansprüche gegen ihn haben.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftslebens zu be- und zu verarbeiten sowie zu veräußern. Außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändungen, Sicherungsübereignungen usw. sind jedoch unzulässig.
Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Bearbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der von uns gelieferten Waren mit Material, welches uns nicht gehört, erwerben wir im Verhältnis des Wertes unserer Ware zur Fremdsache Miteigentum an den dadurch entstehenden Erzeugnissen. In diesen Fällen gilt der Käufer insoweit als Verwahrer für uns. Mit der Annahme unserer Ware tritt der Käufer bis zur völligen Bezahlung unserer Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren gegen seine Abnehmer erwachsenen Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab, bei in unserem Miteigentum stehenden Waren jedoch nur bis zur Höhe des anteiligen Wertes (Fakturawertes) unserer Ware.
Dem Käufer ist die Einziehung der uns abgetretenen Forderungen so lange gestattet, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen und die Abtretung dem Schuldner mitzuteilen.
Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren und uns abgetretenen Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich anzuzeigen. Übersteigt der Wert der von uns abgetretenen Forderungen unsere Forderungen an den Käufer um insgesamt mehr als zwanzig vom Hundert, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe bzw. Rückabtretung verpflichtet.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Käufer uns den Stand (Höhe, Fälligkeit etc.) der uns abgetretenen Forderungen unter Vorlage einer entsprechenden Aufstellung nachweist.

12. Vertragsverletzungen:
Vertragsverletzungen des Käufers berechtigen uns, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, jegliche weitere Lieferung an den Käufer einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

13. Warenzeichen:
Zahlreiche der von uns gelieferten Erzeugnisse sind mit einem unserer Warenzeichen gekennzeichnet. Werden diese Erzeugnisse verarbeitet, so ist die Benutzung unserer Warenzeichen in Verbindung mit dem hergestellten Erzeugnis nur zulässig, wenn unsere schriftliche Zustimmung vorliegt. Dies gilt für alle Verarbeitungsstufen.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht:
Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist bei Vollkaufleuten Bruchsal. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Scheck- und Wechselangelegenheiten. Das Vertragsverhältnis unterliegt Deutschem Recht.

15. Aufrechnungsverbot:
Gegenüber unseren Forderungen darf der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Zusatz:
Das bei Auftragsbestätigung genannte Datum gibt den Tag der Bestellungsannahme, bei Rechnung den Tag der Lieferung oder Leistung, bei Gut- u. Lastschriften den Tag der Ausfertigung an, falls nichts anderes vermerkt ist.

Wichtige Hinweise

Korrektur von Eingabefehlern:
Eingabefehler können stets über den Zurück-Knopf Ihres Browsers korrigiert werden.

Zeitpunkt des Vertragsschlusses:
Durch Anklicken des Buttons "Jetzt bestellen" geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande.

Einsicht in den Vertragstext:
Sie können die allgemeinen Vertragsbedingungen jederzeit auf dieser Seite einsehen. Ihre konkreten Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht per Internet abrufbar.

Widerrufsrecht:
Sie sind als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (E-Mail genügt) oder durch Rücksendung der Ware auf unsere Gefahr erfolgen.
Wir übernehmen die Kosten der Warenrücksendung, wenn Ihre Bestellung einen Betrag von EUR 40,- übersteigt.


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